Kosten
Anordnungsmodell:
Die psychologische Psychotherapie kann seit dem 1.7.2022 über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Anordnung besteht. Die erstmals ausgestellte Anordnung deckt 15 Therapiesitzungen ab. Eine Verlängerung der Therapie für weitere 15 Sitzungen ist nach Absprache mit dem anordnenden Arzt möglich. Besteht im Anschluss weiterhin Therapiebedarf muss eine externe psychiatrische Einschätzung erfolgen und diese der Krankenkasse zur Kostengutsprache vorgelegt werden. Die Anordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt werden.
Selbstzahlung:
Abrechnung nach Zeitaufwand. Tarif für 60 Minuten 160.-.
Das Verfassen von Berichten und telefonische Besprechungen erfolgt nach Absprache und wird gemäss Aufwand verrechnet. Abläufe und Kosten/Aufwand werden transparent erläutert.
Unfallversicherung:
Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalls können Patienten ebenfalls eine Kostenbeteiligung für psychologische Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Invalidenversicherung:
Die Abrechnung über die Invalidenversicherung bei psychischen Beschwerden infolge eines Geburtsgebrechens ist nach erfolgter Kostengutsprache der IV möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei der IV bzw. beim zuständigen Arzt über das Vorgehen zur Kostengutsprache für die psychologische Psychotherapie.
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge schriftlich (E-Mail, SMS) oder telefonisch abgesagt werden.
Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen wird der volle Tarif in Rechnung gestellt (diese Kosten werden von den Versicherungen nicht übernommen).